Im Auftrag des
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Nutzungsbedingungen

Stand: 11.01.2023

Präambel

Die Software „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist eine webbasierte Anwendung („Anwendung“), welche die DigitalService GmbH des Bundes, Prinzessinnenstraße 8-14, 10969 Berlin („wir“, „uns“, „unser“), im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF), entwickelt hat und betreibt.

Die Anwendung unterstützt die Nutzer:innen bei der selbstständigen Erstellung und Übermittlung ihrer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (“Grundsteuererklärung”) an die Finanzverwaltung, die im Rahmen der Grundsteuerreform im Jahr 2022 zum ersten Mal abgegeben wird. Es handelt sich um ein Angebot, welches es zur Abgabe von Grundsteuererklärung verpflichteten Eigentümer:innen von privaten wirtschaftlichen Einheiten (“Grundstücke”) vereinfachen soll, dieser Pflicht nachzukommen. Es wird diesen vollständig kostenlos zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um einen Online-Dienst, den wir im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen, aber in eigenem Namen erbringen. Aus diesen Nutzungsbedingungen berechtigt und verpflichtet werden im Verhältnis zu den Nutzer:innen allein wir.

Es gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Nutzungs- bzw. Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 1 – Unsere Leistungen für Sie / Programmumfang

Das Angebot zur Nutzung der Anwendung richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die Eigentümer:innen von wirtschaftlichen Einheiten (“Grundstücke”) sind und einfache Sachverhalte haben („Nutzer:innen“). Ob Sie zu dieser Gruppe gehören, können Sie mit dem Fragenkatalog in der Vorprüfung ermitteln (dazu unten).

Den Nutzer:innen ermöglicht unsere Anwendung die Abgabe ihrer Grundsteuererklärung, wenn sie in Deutschland einen Wohnsitz haben.

Im Folgenden wird der Programmumfang beschrieben (§87c der Abgabenordnung).

Abgedeckte Sachverhalte

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Grundsteuererklärung mit diesem Online-Dienst nur machen können, wenn auf Ihr Eigentum Folgendes zutrifft:

  • Grund der Feststellung: Es handelt sich bei der abzugebenden Grundsteuererklärung um die Hauptfeststellung. Wenn es sich um Nachfeststellung, Artfortschreibung oder Wertfortschreibung handelt, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Stichtag 01.01.2022: Die Grundsteuererklärung wird auf den 1. Januar 2022 abgegeben. Wenn es sich um einen anderen Stichtag handelt, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Eigentumsverhältnisse: Das zu erklärende Grundstück ist ein Alleineigentum einer natürlichen Person, Eigentum von Ehegatten / Lebenspartnern, Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft. Die Anzahl der Eigentümer:innen ist auf 10 begrenzt. Wenn das zu erklärende Grundstück im Allein- oder Miteigentum einer Körperschaft der öffentlichen Rechts, einer unternehmerisch tätigen juristischen Person, einer nicht unternehmerisch tätigen juristischen Person, Erbengemeinschaft, Grundstücksgemeinschaft ausschl. von natürlichen Personen, Grundstücksgemeinschaft ausschl. von juristischen Personen oder eine andere Grundstücksgemeinschaft ist, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Absender:in der Erklärung: Die Grundsteuererklärung wird von einer Privatperson, die in Deutschland wohnt, abgegeben. Personen ausschließlich mit Wohnsitz im Ausland sowie Hausverwaltungen, Steuerberater:in, Rechtsanwält:innen (Bevollmächtigte im Sinne des § 80 der Abgabenordnung) können die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgeben.
  • Bundesland: Das zu erklärende Grundstück liegt in einem Bundesland, das das Bundesmodell umsetzt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann unsere Anwendung nicht verwendet werden.
  • Art der wirtschaftlichen Einheit: Das zu erklärende Grundstück ist ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum oder unbebautes Grundstück. Wenn der zu erklärende Grundbesitz ein Mietwohngrundstück, ein sog. Nichtwohngrundstück (Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder sonstiges Grundstück) oder ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Gebäude auf fremdem Grund und Boden / Erbbaurecht: Wenn für das Grundstück ein Erbbaurecht bestellt wurde, es sich um ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden oder mit einem Erbbaurecht oder einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden belasteten Grundstück handelt, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Steuerbegünstigungen- oder befreiungen: Für zu erklärende Grundstück sind keine Steuerbegünstigungen- oder befreiungen einschlägig. Sind solche einschlägig, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.
  • Anzahl der Flurstücke: Das zu erklärende Grundstück besteht aus 20 oder weniger Flurstücken. Wenn das zu erklärende Grundstück aus mehr als 20 Flurstücken besteht, kann die Grundsteuererklärung mit unserer Anwendung nicht abgegeben werden.

Prozess

Unsere Anwendung besteht aus folgenden vier Schritten:

  • Vorprüfen
  • Registrieren und Anmelden
  • Identifizieren
  • Ausfüllen und Abgeben der Grundsteuererklärung

(1) Vorprüfen: Bin ich zur Nutzung von “Grundsteuererklärung für Privateigentum“ berechtigt?

Ob Sie berechtigt sind, mit unserer Anwendung eine Grundsteuererklärung abzugeben, können Sie im ersten Schritt über die Funktion „Kann ich teilnehmen?“ (www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/pruefen/bundesland) ermitteln. Dazu haben Sie die dort aufgeführten Fragen zu beantworten. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, teilt Ihnen unsere Anwendung mit, ob Sie berechtigt sind, mit “Grundsteuererklärung für Privateigentum“ Ihre Grundsteuererklärung abzugeben.

(2) Registrieren und Anmelden

Wenn Sie zur Nutzung berechtigt sind, folgt der zweite Schritt. Dieser besteht darin, dass Sie sich registrieren.

Zur Registrierung benötigen wir lediglich Email-Adresse. Wenn Sie diese Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärungen gelesen haben, müssen Sie dies bestätigen. Mit erfolgter Bestätigung verschicken wir an Sie eine Email mit einem für Sie persönlich generierten Link (“Magic Link”). Wenn Sie auf diesen Link klicken, werden Sie auf die Seite von “Grundsteuererklärung für Privateigentum“ geleitet, die die erfolgreiche Registrierung bestätigt. Die rechtsverbindliche Registrierung erfolgt erst mit dem Klick auf den Magic Link in der Mail.

Jedes Mal, wenn Sie sich anmelden, müssen sie Ihre Email-Adresse eingeben und auf den Magic Link in der erhaltenen Email klicken.

Es gibt kein vom Nutzer angelegtes Passwort.

Die Registrierung zum Programm und die Anmeldung steht ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung.

(3) Identifizieren

Um Ihre Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung abschicken zu können, müssen wir Ihre Identität für die Finanzverwaltung feststellen (§87d der Abgabenordnung). Ohne Identifizierung ist keine Übermittlung der Grundsteuererklärung an die Finanzverwaltung möglich. Die Identifizierung ist jederzeit möglich: am Anfang des Prozesses, am Ende des Prozesses oder auch zwischendurch.

Es gibt drei Identifizierungsmöglichkeiten:

  • Identifizierung per Brief (Freischaltcode)

Zur Identifizierung mit dem Freischaltcode benötigen wir Ihr Geburtsdatum und Ihre Steueridentifikationsnummer. Diese geben Sie in den entsprechenden Eingabefeldern ein. Mit erfolgter Bestätigung verschicken wir für Sie elektronisch einen Antrag an die Finanzverwaltung. Die Finanzverwaltung schickt Ihnen per Brief an Ihre Meldeadresse Ihren so genannten Freischaltcode innerhalb von zwei Wochen zu. Diesen müssen Sie in unserer Anwendung angeben. Der Nutzende gilt nur dann als identifiziert, wenn sie / er den Freischaltcode eingegeben hat.

  • Identifizierung mit dem ELSTER-Konto

Die Identifizierung mit dem ELSTER-Konto wird über die EKONA-Schnittstelle (SAML 2.0) realisiert. Der Nutzende landet auf der Webseite von ELSTER (https://www.elster.de/ekona/login/softpse), auf der er sich in sein ELSTER-Konto einloggen kann. Er lädt sein ELSTER-Zertifikat hoch und gibt sein entsprechendes ELSTER-Passwort ein oder wählt eine andere von ELSTER vorgesehene Login-Möglichkeit aus (Sicherheitsstick, Personalausweis, Signaturkarte etc.). Dem Nutzenden werden die Daten angezeigt, die der DigitalService bekommt (Name, Vorname, Geburtsdatum, Steuer-ID, Anschrift, Geburtsort, Geburtsland, akad. Grad). Nach erfolgter Authentifizierung auf der Webseite von ELSTER bestätigt der Nutzende die Datenweitergabe an den DigitalService. Der DigitalService speichert in den AuditLogs Name, Vorname, Steuer-ID und Anschrift. So ist der Nutzende identifiziert und er wird zurück auf die Seite “Grundsteuererklärung für Privateigentum” weitergeleitet.

  • Identifizierung mit dem Personalausweis über BundesIdent App

Die Identifizierung mit dem Personalausweis wird über die App BundesIdent realisiert, die an einen eID-Server angebunden ist. Die Identifizierung läuft in zwei Schritten:

  1. Der Nutzende lädt die BundesIdent App herunter und richtet die Online-Ausweisfunktion seines Ausweises (bei Bedarf) ein.
  2. Danach muss der Nutzende aus dem Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigentum” heraus einen Link zur Identifizierung bei BundesIdent anklicken. So landet er in einer bereits heruntergeladenen App und kann sich ausweisen. Dafür muss er bestätigen, dass folgende Daten an den Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigetum” weitergegeben werden dürfen: Vorname, Familienname und Anschrift. Dann hält er seinen Personalausweis an den NFC-Chip vom Smartphone und die Daten werden ausgelesen.

Die ausgelesenen Daten werden allerdings nicht in der App oder auf dem Smartphone gespeichert. Sie werden direkt vom eID-Server an den Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigentum” übermittelt. Der Online-Service “Grundsteuererklärung für Privateigentum” speichert in den AuditLogs Vorname, Familienname und Anschrift. So ist der Nutzende identifiziert und er wird zurück auf die Seite “Grundsteuererklärung für Privateigentum” weitergeleitet.

(4) Ausfüllen und Abgeben der Grundsteuererklärung

Die Anwendung “Grundsteuererklärung für Privateigentum” führt Sie schrittweise durch die erforderlichen Angaben zu Ihrem Grundstück, zu dem Gebäude auf dem Grundstück (falls vorhanden) und zu den Eigentümer:innen.

Wenn Sie alle Angaben getätigt haben, führt unsere Anwendung diese noch einmal in einer Übersicht für Sie auf. Sie erhalten Gelegenheit, sämtliche Angaben noch einmal über die entsprechenden Buttons zu überprüfen und bei Bedarf zu korrigieren. Eine Korrektur ist bis zur endgültigen Abgabe der Erklärung in jedem Schritt auch über den „Zurück“-Button und über die seitliche Navigationsbar möglich.

Schließlich bitten wir Sie um Ihre abschließenden Erklärungen und erneut um Zustimmung zur Verarbeitung Ihrer Daten zur Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt. Sie werden ein weiteres Mal auf die Datenschutzerklärungen und diese Nutzungsbedingungen hingewiesen (im Übrigen können Sie diese jederzeit einsehen).

Erst wenn Sie alle Angaben bestätigt und durch die erforderlichen Häkchen Ihre Zustimmung erklärt haben, können Sie Ihre Grundsteuererklärung über den Button “Grundsteuererklärung abschicken“ rechtsverbindlich abschicken.

Nach erfolgreichem elektronischem Versand können Sie abschließend noch einmal alle Ihrer Angaben sowie die Transferticketnummer in Form einer PDF-Datei aufrufen und bei sich auf dem Computer abspeichern. Die PDF-Datei sieht anders aus als die eben von Ihnen getätigten Angaben. Es liegt daran, dass die PDF-Datei direkt von ELSTER-Schnittstelle zur Verfügung gestellt wird und die Angaben anders erfasst.

Bitte beachten Sie, dass eine dauerhafte Sicherung der Daten bei uns nicht erfolgt. Für eine dauerhafte Sicherung der von Ihnen eingegebenen Daten, sollten Sie die von uns an den genannten Stellen angebotene Downloadfunktion nutzen. Ein Versand per E-Mail erfolgt nicht.

Zusammenfassung

Zusammenfassend lassen sich unsere Leistungen wie folgt beschreiben:

  • Wir informieren Nutzer:innen über die Grundsteuererklärung, z.B. darüber, wer diese Erklärung abgeben muss und welche Fristen dabei zu beachten sind. Ergänzend informieren wir auch detailliert darüber, wer die Anwendung in Anspruch nehmen kann.
  • Wir registrieren Nutzer:innen / melden Nutzer:innen an, indem sie Ihre Email-Adresse hinterlassen. Sobald die Nutzer:innen auf einen Magic Link in der erhaltenen Email-Nachricht klicken, sind sie registriert / angemeldet.
  • Wir identifizieren Nutzer:innen über eine der drei möglichen Identifikationsoptionen: per Brief (Freischaltcode), mit dem ELSTER-Zertifikat oder mit dem Personalausweis über die BundesIdent App.
  • Zum Zwecke der Erstellung und Übermittlung ihrer Grundsteuererklärung stellen wir den Nutzer:innen eine vereinfachte Eingabemaske zur Verfügung, in der sie den Mindestumfang an Daten eintragen, der für eine Grundsteuererklärung von Mitgliedern dieser Personengruppe verlangt wird. Dies betrifft die Angaben zum Grundstück, zum Gebäude auf dem Grundstück (falls vorhanden) und zu den Eigentümer:innen.
  • Anschließend stellen wir den Nutzer:innen eine Übersicht über alle ihre getätigten Angaben zum Zwecke der Überprüfung zur Verfügung. Sodann ermächtigen und beauftragen uns die Nutzer:innen, ihre Grundsteuererklärung in ihrem Namen über ELSTER, das digitale Portal der deutschen Finanzverwaltung, an das die Anwendung angebunden ist, an das jeweils zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die Erstellung der Grundsteuererklärung erfolgt somit außerhalb der Anwendung, jedoch unter Verwendung der durch die Nutzer:innen in der Anwendung eingegebenen Daten.
  • Nach erfolgreicher Übermittlung der Daten sendet ELSTER eine Bestätigung der getätigten Angaben an uns, die wir den Nutzer:innen als PDF-Datei zur Verfügung stellen
  • Die weitere Abwicklung der Grundsteuererklärung erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Finanzverwaltung und Nutzer:in.
  • Eine dauerhafte Speicherung der von den Nutzer:innen eingegebenen Steuerangaben erfolgt nicht.
  • Das Nutzer:innenkonto wird automatisch gelöscht. Das geschieht 7 Monate seit dem Zeitpunkt der letzten von folgenden Aktionen: Registrierung, Beantragung des Freischaltcodes, erfolgreiche Identifizierung oder Abgabe der Erklärung. Der Zeitraum 7 Monate ist begründet durch die gesetzliche Abgabefrist (Juli 2022 - Januar 2023).
  • Nach Abschicken der Grundsteuererklärung kann diese nicht mehr über unsere Anwendung korrigiert werden. Die Nutzer:innen müssen sich in diesem Fall unmittelbar an das Finanzamt wenden. Möglich ist es aber, eine neue Grundsteuererklärung über die Anwendung abzugeben.

Im Übrigen gilt:

Keine der von uns erbrachten Leistungen beinhalten oder begründen Steuerberatungsleistungen und ersetzen solche auch nicht. Die Anwendung ist darauf ausgerichtet, dass sie vollautomatisch und ohne menschliche Eingriffe funktioniert, mit der Maßgabe, dass die Anwendung den Nutzer:innen die Möglichkeit und Flexibilität bietet, Eingabefehler manuell zu korrigieren, bevor die Grundsteuererklärung endgültig an die Steuerbehörden übermittelt wird.

Unsere Leistungen stellen somit keine genehmigungspflichtigen Leistungen nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) oder Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

§ 2 – Auftragsverhältnis / Zustandekommen

Sie geben zu zwei Zeitpunkten rechtsverbindliche Erklärungen:

Zum einen, wenn Sie auf der Registrierungsseite unserer Anwendung, nach Bestätigung von Datenschutzerklärungen und dieser Nutzungsbedingungen, die Registrierung mit dem entsprechenden Button bestätigen.

Zum anderen schließen wir einen Vertrag, wenn Sie uns mit der Übermittlung Ihrer Grundsteuererklärung beauftragen, indem Sie – nach erneuter Bestätigung der Datenschutzerklärungen und diese Nutzungsbedingungen – den Button zur Absendung der Grundsteuererklärung betätigen.

In beiden Fällen kommt ein Vertragsverhältnis im Sinne von § 662 BGB zwischen Ihnen als Auftrageber:innen und uns als Auftragnehmerin zustande, weil wir unsere Leistungen für Sie vollständig kostenlos erbringen.

Sie schulden uns auch keinen Aufwendungsersatz. §§ 669, 670 BGB finden daher keine Anwendung

§ 3 – Urheberrechtsschutz / Lizenzbedingungen

Alle Inhalte (einschließlich Logos, Bilder, Videos, Grafiken und Texte), die mit der Anwendung in Verbindung stehen und veröffentlicht werden, sind als Marken, jedenfalls aber urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen Inhalte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht nachahmen, modifizieren, verwenden, reproduzieren, verteilen, ändern oder anderweitig nutzen, sei es für private oder kommerzielle Zwecke. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Vorbehaltlich der Einhaltung dieser Bedingungen durch Sie gewähren wir Ihnen eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche und nicht übertragbare Lizenz zum:

  • Zugriff auf die Anwendung über das Internet allein zur Nutzung der Dienste und
  • auf alle Inhalte, Informationen und damit zusammenhängenden Materialien, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, und dazu, diese zu nutzen und zwar in jedem Fall ausschließlich für den persönlichen und nicht gewerblichen Gebrauch.

Diese Lizenzgewährung gilt auch für alle Updates, Upgrades und neuen Versionen der Anwendung. Wir behalten uns das Recht vor, alle Informationen in der Anwendung zu ändern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das Überarbeiten und/oder Löschen von Funktionen oder anderen Informationen ohne vorherige Ankündigung. Alle Rechte, Titel und Interessen, die hier nicht ausdrücklich gewährt werden, sind uns und unseren Lizenzgebern vorbehalten.

§ 4 – Datenschutz

Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier einsehen.

§ 5 – Pflichten der Nutzer:innen

Damit die Daten im Zusammenhang mit Ihrer Grundsteuererklärung korrekt bearbeitet werden können, ist es in Ihrem Interesse, aber auch Ihre Pflicht, die Daten korrekt auszufüllen. Damit können wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtung sicherstellen und Sie im Zusammenhang mit der Grundsteuererklärung unterstützen.

Sie erklären sich damit einverstanden, keinen Computercode, keine Data-Mining-Software, Roboter, Bots, Skripte, Scraper oder andere ähnliche automatisierte oder manuelle Verfahren zu verwenden, um Zugang zu den Webseiten, Daten oder Inhalten (einschließlich Benutzerinhalten) oder anderen Diensten zu erhalten, die im Zusammenhang mit der Anwendung stehen oder über sie aufgerufen werden können. Sie erklären sich damit einverstanden, solche Prozesse nicht zum Testen oder Überwachen der Schwachstelle der Dienste oder für andere Zwecke einzusetzen. Sie stimmen ferner zu, keine Authentifizierungsmechanismen oder andere Anwendungen zu verletzen, die für die Funktionalität der Anwendung erforderlich sind. Sie dürfen keine Viren, Spyware oder andere bösartige Codes, Software oder Mechanismen einsetzen, die die Funktionalität der Anwendung beeinträchtigen könnten.

Sie stimmen zu, unsere Corporate Identity nicht zu manipulieren oder zu nutzen, sei es durch Logos, Header, E-Mails oder anderweitig, um die Herkunft oder den Inhalt von Nachrichten, die im Zusammenhang mit den Diensten gesendet werden, zu verbergen oder in irgendeiner Weise zu ändern.

Sie stimmen zu, keine Gesetze, Statuten, Verordnungen oder Vorschriften im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendung und unserer Dienste zu verletzen.

Sie stimmen zu, bei jeder erforderlichen Maßnahme zur Authentifizierung mitzuwirken und Ihre Identität oder alle Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen, zu bestätigen.

Sie verpflichten sich, Handlungen zu unterlassen, die unsere Mitarbeiter:innen, Beauftragte und Vertreter:innen diffamieren, bedrohen oder belästigen.

§ 6 – Haftung und Gewährleistung

Unsere Haftung und die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter:innen, Stellvertreter:innen, Organe und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen eine oder mehrere der folgenden Fallkonstellationen vor:

  • Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit,
  • die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
  • Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
  • von uns übernommene Garantie.

§ 7 – Jederzeitiges Widerrufsrecht

Sie können diesen Vertrag bis zum Versand Ihrer Grundsteuererklärung jederzeit widerrufen. Schreiben Sie uns eine Email-Nachricht unter hilfe@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de mit dem Betreff “Widerruf”. Ihr Nutzer:innenkonto und sämtliche Ihrer Eingaben werden in diesem Fall sofort gelöscht.

§ 8 – Laufzeit und Beendigung

Der zwischen Ihnen und uns abgeschlossene Vertrag endet automatisch, wenn wir die geschuldete Leistung vollständig erbracht haben.

Wir sind zur Kündigung berechtigt, wenn wir unser vertragsgegenständliches Leistungsangebot endgültig einstellen (insbesondere, weil das zugrundeliegende Vertragsverhältnis mit dem BMF endet). Es gilt § 671 Abs. 2 BGB.

Im Übrigen sind wir zur Kündigung nur aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sie vorsätzlich oder fahrlässig und trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche vertraglichen Pflichten, insbesondere Ihre Pflichten aus § 5 verstoßen haben.

§ 9 – Schlussbestimmungen

Wir können diese Bedingungen, alle Bestimmungen oder ergänzenden Bedingungen in Bezug auf die Anwendung von Zeit zu Zeit ändern. Solche geänderten Regelungen gelten dann für jeden neu abgeschlossenen Vertrag.

Soweit wir einige oder alle Regelungen für einen laufenden Vertrag mit Wirkung für die Zukunft ändern wollen, gilt Folgendes:

  • Im Falle einer nicht nur unwesentlichen Änderung dieser Bedingungen, Bestimmungen oder ergänzenden Bedingungen, die Ihre Rechte aus diesen Bedingungen nicht nur unwesentlich beeinträchtigt, werden wir Sie mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten der Änderungen benachrichtigen. Widersprechen Sie innerhalb dieser Frist nicht, oder setzen Sie nach Ablauf der jeweiligen Benachrichtigungsfrist den Zugriff auf die Dienste bzw. deren Nutzung fort, gilt Ihre Zustimmung, an die Regelungen in der geänderten Fassung gebunden zu sein, als erteilt. In unserer Mitteilung an Sie werden wir Sie über Ihr Kündigungs-/Widerrufsrecht, die Frist und die Folgen Ihres Schweigens informieren.
  • Dies gilt nicht für Änderungen des Vertragsgegenstandes oder für eine Änderung wesentlicher Vertragspflichten, die zu einer Änderung des Vertragsgefüges insgesamt führen würden. In diesem Fall können wir Ihnen anbieten, unseren Vertrag mit Ihnen zu den dann geänderten Regelungen fortzusetzen.
  • Überdies behalten wir uns vor, diese Regelungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen oder zu ändern, soweit
    • die Änderungen oder Anpassungen lediglich vorteilhaft für die Nutzer:innen sind, oder
    • die Änderungen oder Anpassungen erforderlich sind, um eine Übereinstimmung mit geltendem Recht herzustellen, vor allem auch, wenn sich die geltende Rechtslage ändert, oder um einem Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachzukommen;
    • wenn die Änderungen oder Anpassungen ohne wesentlichen Einfluss auf Funktionen der Dienste oder rein technischer oder organisatorischer Art sind, oder
    • wir neue Dienste oder Leistungen einführen, die einer Beschreibung in den Regelungen bedürfen, es sei denn, dass dies für das laufende Vertragsverhältnis nachteilig wäre (in letzterem Fall gilt der vorangehende Absatz zu Änderungen des Vertragsgegenstandes bzw. wesentlicher Vertragspflichten).

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist die Nutzer:in eine Verbraucher:in innerhalb der Europäischen Union und hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land, so hindert diese Klausel nach Art. 6 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) nicht die Anwendung jener zwingenden Bestimmungen des Rechts am Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.

Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben diese Bedingungen im Übrigen wirksam. Im Falle einer solchen Unwirksamkeit wird die unwirksame Regelung durch die gesetzliche Bestimmung ersetzt.