Im Auftrag des
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Online-Dienst “Grundsteuererklärung für Privateigentum” ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Website www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de. Sie wurde am 04.07.2022 erstellt und am 30.09.2022 zuletzt aktualisiert.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Online-Dienst wurde neu entwickelt. Das Team hat ein Accessibility Training absolviert, in dem die meisten Bereiche des Online-Dienstes auf Barrierefreiheit überprüft wurden. Der Online-Dienst ist größtenteils barrierefrei. An den unten aufgeführten Mängeln wird gearbeitet.

Der Online-Dienst “Grundsteuererklärung für Privateigentum” wird außerdem in den kommenden Wochen kontinuierlich auf Basis der Testergebnisse und der Rückmeldung der Nutzer:innen weiterentwickelt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Download: Die PDF-Datei zur Vorbereitung ist zurzeit nicht barrierefrei.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden: hilfe@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de