Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist abgelaufen
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung endete am 31. Januar 2023. Bitte geben Sie Ihre Erklärung noch schnellstmöglich ab. Der Online-Dienst ist weiterhin für Sie verfügbar. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Hilfebereich.
Im Auftrag des
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Grundsteuererklärung für Privateigentum
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Worum geht es?

„Grundsteuererklärung für Privateigentum” - ein Online-Service im Auftrag des Bundesfinanzministerium - ist auf Standardfälle von Privatbesitzer:innen zugeschnitten und dadurch deutlich vereinfacht im Vergleich zu ELSTER. Das Ziel ist die Abgabe der Grundsteuererklärung für Eigentümer:innen so stressfrei wie möglich zu machen.

Mit unserem Service können private Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuererklärung einfach und kostenlos online abgeben! Wir decken 11 Bundesländer ab, die am Bundesmodell teilnehmen:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Landkarte Deutschlands, in der die teilnehmenden Bundesländer hervorgehoben sind.

Wie können wir Ihnen helfen?

Ich möchte meine Erklärung korrigieren

Ich habe einen Fehler in meiner Erklärung bemerkt oder Angaben vergessen und möchte diese nachträglich korrigieren. Den Grundsteuerwertbescheid habe ich noch nicht bekommen.

Mehr zum Thema Korrektur der Erklärung

Ich habe ein Erinnerungsschreiben erhalten

Sie haben Ihre Grundsteuererklärung nicht eingereicht und ein Erinnerungsschreiben erhalten oder sie haben Fragen zu diesem Schreiben?

Mehr zum Thema Erinnerungsschreiben

Ich habe Fragen zu einem Bescheid

Sie haben einen Bescheid nach der Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung erhalten und haben Fragen?

Mehr zum Thema Grundsteuerwertbescheid

Häufig gestellte Fragen

Person segelt am Fallschirm durch Wolken

Im Hilfebereich haben wir Themen zusammentragen

Hier finden Sie Antworten zu Themen wie zum Beispiel: Anmeldung, Freischaltcode, ELSTER Konto und Felder im Formularbereich.

Zum Hilfebereich

Geben Sie Ihre Grundsteuererklärung schnellstmöglich ab. Der Online-Dienst “Grundsteuererklärung für Privateigentum” steht Ihnen weiterhin zur Verfügung. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden, und das Finanzamt kann die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Wie kann ich mich auf die Abgabe der Erklärung vorbereiten?

Für die Abgabe der Erklärung mit „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ benötigen Sie insbesondere folgende Angaben:

  • Größe des Grundstücks
  • Grundbuchblattnummer (falls zur Hand), Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Für Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
  • Steuernummer / Aktenzeichen des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949)
  • Wohnfläche
  • Anzahl der Garagenstellplätze
  • Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümer:innen
  • Kontaktdaten der Eigentümer:innen und deren Anteile am Eigentum.

Überprüfen Sie, welche Angaben Sie schon haben und was Ihnen noch fehlt. Bitte reichen Sie keine Unterlagen mit Ihrer Grundsteuererklärung ein. Sollte das Finanzamt Unterlagen von Ihnen für die Prüfung benötigen, wird es diese bei Ihnen gesondert anfordern. Bitte bewahren Sie daher vorhandene Unterlagen sorgfältig auf.

Die Unterlagen und Quellen, die für das Ausfüllen der Grundsteuererklärung hilfreich sind, unterscheiden sich nach dem Bundesland, in dem Ihr Grundstück liegt. Mit einem Klick auf das Bundesland gelangen Sie zu der jeweiligen Internetseite dieses Bundeslandes, auf welcher Sie weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden.

Berlin
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Berlin
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Angaben zum Bodenrichtwert BORIS-Portal
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Geoportal (FIS Broker)
  • Hilfreich sein können darüber hinaus: Grundbuchauszug, ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Brandenburg
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Brandenburg
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Geoviewer Brandenburg
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Einheitswertbescheid (optional), Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Bremen
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Bremen
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Flurstücksviewer Bremen
  • Angaben zu Ihrem Bodenrichtwert: Immobilienmarkt Niedersachsen
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (optional), Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Mecklenburg-Vorpommern
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Mecklenburg-Vorpommern
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuerdaten Mecklenburg-Vorpommern
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben der Finanzämter inkl. beigefügtes Datenstammblatt
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuerportal (Geodatenportal)
  • Sie benötigen darüber hinaus: ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum oder Kauf-/Schenkungsvertrag

Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Rheinland-Pfalz
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes inkl. beigefügtes Datenstammblatt
  • Angaben zum Bodenrichtwert: Geo Basis Viewer
  • Sie benötigen darüber hinaus: Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Saarland
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Saarland
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes inkl. beigefügtes Datenstammblatt
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuerviewer Saarland
  • Sie benötigen darüber hinaus: Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Sachsen
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Sachsen
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück und dem Bodenrichtwert: Grundsteuerportal Sachsen
  • Sie benötigen darüber hinaus: ggf. Grundbuchauszug, Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag

Sachsen-Anhalt
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuer-Viewer Sachsen-Anhalt
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (optional), Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Schleswig-Holstein
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuerportal Schleswig-Holstein
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum, Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

Thüringen
Allgemeine Informationen: Informationen für Grundstücke in Thüringen
Hier finden Sie benötigte Angaben:

  • Informationsschreiben des Landes einschließlich Beiblatt
  • Angaben zu Ihrem Grundstück: Grundsteuer-Viewer Thüringen (Bereitstellung ab 1. Juli 2022)
  • Sie benötigen darüber hinaus: Grundbuchauszug (optional), ggf. Teilungserklärung bei Wohnungseigentum (optional) Bauunterlagen / Kauf-/Schenkungsvertrag (optional)

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ deckt eher einfache Sachverhalte von Privatpersonen ab, zum Beispiel:

  • Ein Ehepaar ist Eigentümer eines Grundstücks mit einem Einfamilienhaus, in dem es selbst wohnt, einem Garagenstellplatz und einem Garten;
  • ein Ehepaar und zwei Freunde von ihnen sind Eigentümer einer Wohnung und vermieten diese;
  • ein nicht verheiratetes Paar ist Eigentümer einer Wohnung;
  • eine Einzelperson ist Alleineigentümer:in eines unbebauten Grundstücks.

Überprüfen Sie unter “Nutzung prüfen”, ob unser Online-Dienst für Sie in Frage kommt.

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ deckt seltenere oder komplexere Sachverhalte noch nicht ab, zum Beispiel:

  • Das Grundstück gehört zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
  • Das Grundstück ist ein Mietwohngrundstück (Mehrfamilienhaus; Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen) oder gehört zu den sog. Nichtwohngrundstücken (gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke, sonstige Grundstücke).
  • Das Grundstück ist von der Grundsteuer befreit.
  • Eigentümer:in des Grundstücks ist eine ungeteilte Erbengemeinschaft oder eine Person mit Wohnsitz im Ausland.
  • Eigentümer:innen des Grundstücks sind keine natürlichen Personen (institutionelle Eigentümer, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften).

Für diese Fälle gibt es zum Beispiel ELSTER. Überprüfen Sie unter “Nutzung prüfen”, ob unser Online-Dienst für Sie in Frage kommt.

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist für Eigentümer:innen von Grundstücken in Bundesländern, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte „Bundesmodell“ entschieden haben, nutzbar. Das sind folgende elf Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ leider nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel ELSTER.

Ja, das dürfen Sie. „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ ist ein vereinfachtes und nutzerfreundliches Formular, das die Daten direkt über die offizielle ELSTER-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt.

Ja, sie können „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen, wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben.

Nein, Sie brauchen kein ELSTER-Konto, um den Online-Dienst „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen zu können. Wenn Sie kein ELSTER-Konto haben, können Sie sich entweder mit Ihrem Personalausweis über die App BundesIdent oder mit einem so genannten Freischaltcode identifizieren. Dieser benötigt aktuell einige Zeit, um per Post zugestellt zu werden.

Wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben, können Sie den Online-Dienst auch nutzen und sich mit Ihrem ELSTER-Zertifikat identifizieren.

Falls Sie Schwierigkeiten bei den genannten Identifizierungsoptionen haben, können Sie auch die Anmeldedaten oder das bereits identifizierte Konto Ihrer nahen Angehörigen nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ja, unser Online-Dienst ist kostenlos.

Es kommt darauf an, wo sich Ihre Grundstücke befinden. Wenn Sie mehrere Grundstücke in den Bundesmodell-Ländern haben, können Sie „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen, indem Sie die Erklärungen nacheinander abgeben. Wenn eines der Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen liegt, müssen Sie die Erklärung für dieses Grundstück zum Beispiel über ELSTER abgeben.

„Grundsteuererklärung für Privateigentum“ wurde vom DigitalService – einer GmbH, deren 100%-iger Anteilseigner der Bund ist – im Auftrag des Bundesfinanzministeriums entwickelt. Zuvor hat DigitalService den Steuerlotsen für Rente und Pension entwickelt.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie zum Beispiel auf der Themenseite des Bundesfinanzministeriums zur Reform der Grundsteuer unter der Rubrik Themen > Steuern > Steuerarten > Grundsteuer & Grunderwerbsteuer. Antworten des Bundesfinanzministeriums auf Fragen zur Grundsteuerreform finden Sie unter der Rubrik Service > FAQ/Glossar > FAQ.

Weitere offizielle Informationen über die Grundsteuerreform für Ihr Bundesland finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.

Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer unterstützt Sie auch der virtuelle Assistent der Steuerverwaltung, den Sie unter www.steuerchatbot.de erreichen.

Es liegen der Finanzverwaltung nicht alle erforderlichen Daten über die Grundstücke und die darauf stehenden Gebäude in elektronisch verarbeitbarer Form vor. Deswegen kann die Finanzverwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren anbieten. Diese Daten müssen daher bei den Eigentümer:innen abgefragt werden.

Der nächste Zeitpunkt der Hauptfeststellung ist in 7 Jahren, also im Jahr 2029. Bis dahin soll das Verfahren digitalisiert werden. Das bedeutet, dass die Eigentümer:innen dann keine Hauptfeststellungserklärung mehr abgeben müssen.